Die Kommunikation mittels elektronischer Post (Email) über die Emailadresse des Auftragnehmers steht dem Auftraggeber frei. Der Auftragnehmer lässt den Zugang einer solchen Nachricht jedoch nur im Einzelfall gegen sich gelten, wenn er zuvor zugestimmt hat. Ohne eine solche Zustimmung ist er nicht verpflichtet, eine Email zur Kenntnis zu nehmen. Dies gilt insbesondere bei der Wahrung von Fristen oder sonstiger Eilbedürftigkeit. Ohne vorherige Abstimmung hat der Auftraggeber den Zugang auf anderen Wege sicherzustellen.
Maßgeblich ist die jeweils früher endende Frist.
Den Auftraggeber treffen im Rahmen der Auftragsverarbeitung die folgenden Pflichten:
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Gerichtstand ist Görlitz.